Förderungen
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Beschreibung der Förderungen nur als Basisinformation gesehen werden kann. Wir garantieren nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen. Bitte kontaktieren Sie bei Fragen, die zuständigen Behörden.
Hackgut-, Pellets- und Stückgutheizung:
- Antragstellung muss spätestens 18 Monate nach Anfall der Kosten gestellt werden
- Gefördert wir eine Umstellung einer fossilen Altanlage auf eine Hackgut-, Pellets- oder Stückgutheizung, eine Neuanlage oder eine Erneuerung
- Werden fossiler Brennstoffe als Zusatzheizung verwendet, ist keine Förderung möglich
Link zum Informationsblatt "Biomasseanlagen"
Ölheizung:
- Antrag muss vor Erneuerung der Anlage gestellt werden
- Die Förderung wird in Form einese Zuschusses für den Austausch der alten Ölheizungsanlage (mind. 10 Jahre) ausbezahlt
Wärmepumpe:
- Antrag muss spästens 2 Jahre nach Rechnungsaustellung erfolgen - Bei Neubauten zum Zeitpunkt des Bezuges
- Einkommensabhängig
- Keine Förderung für Zweitwohnsitze
- Gefördert wir eine Umstellung einer fossilen Altanlage auf eine Wärmepumpe, eine Neuanlage oder eine Erneuerung (Altanlage mind. 15 Jahre)
- Förderung abhängig von der Jahres-Arbeitszahl und welche Wärmepumpe es ist
Stand 2015