Förderungen
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Beschreibung der Förderungen nur als Basisinformation gesehen werden kann. Wir garantieren nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen. Bitte kontaktieren Sie bei Fragen, die zuständigen Behörden.
Solaranlage:
- Abhängig von der Kollektorfläche - mind. jedoch 2,5 m² pro Wohnung
- Antrag muss spästens 2 Jahre nach Rechnungsaustellung efolgen - Bei Neubauten zum Zeitpunkt des Bezuges
- Einkommensabhängig
- Keine Förderung für Zweitwohnsitze
Photovoltaikanlage:
Im neuen Verfahrensablauf wird der Antrag zur Anerkennung der Photovoltaikanlage vollelektronisch über ein Web-Formular bei der Behörde gestellt, die notwendigen Daten für eine technische Beurteilung der geplanten Anlage werden dem jeweiligen Stromnetz-Betreiber ebenfalls elektronisch übermittelt. Dieser bestätigt die technischen Eckdaten, worauf die Behörde den Anerkennungsbescheid ausstellt und an den Antragsteller (per Post) und andere Systempartner bzw. Förderstellen (elektronisch) übermittelt.
Für genauere Informationen - der Link zum Leitfaden
Antrag auf Anerkennung als Ökostromanlage
Stand 2015